Seite drucken   Sitemap   Zum Kontaktformular   Hinweise zur Änderung der Schriftgröße  
Startseite Netzwerk temp Förderanträge für örtliche Selbsthilfegruppen gem. §20c SGB V in NRW  · 

Förderanträge für örtliche Selbsthilfegruppen gem. §20c SGB V in NRW

Antragsfrist
Die Anträge der Selbsthilfegruppen für die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung (= Pauschalförderung) müssen bis zum 31. März 2011 bei der jeweiligen federführenden Krankenkasse oder bei einer von ihr benannten Stelle (z.B. eine Selbsthilfe-Kontaktstelle) eingegangen sein.
Für die kassenindividuelle Förderung (= Projektförderung) sind keine festen Antragsfristen vorgesehen. Es empfiehlt sich aber, (nach Möglichkeit) die Projektanträge ebenfalls bis zum 31. März mit einzureichen.

Die Federführende Krankenkasse für den Kreis Steinfurt ist die:

SIGNAL IDUNA IKK
Hörstkamp 17
48431 Rheine
Telefon: 05971.4001-8020
Telefax: 05971.4001-8019
mobil: 0171.2254998
E-Mail: karin.joehring@signal-iduna-ikk.de
Internet: http://www.signal-iduna-ikk.de

 



 
top