Netzwerk Selbsthilfe und Ehrenamt Kreis Steinfurt
Versicherte haben Recht auf Sonderkündigung
Krankenkassen können einen Zusatzbeitrag von bis zu einem Prozent des Einkommens von ihren Mitgliedern erheben, wenn ihnen das über den Gesundheitsfonds zugewiesene Geld nicht ausreicht. Beläuft sich der Zusatzbeitrag auf maximal 8 Euro, können die Krankenkassen den Beitrag pauschal ohne Einkommensprüfung erheben. Den Zusatzbeitrag tragen allein die Versicherten. Eine Beteiligung der Arbeitgeber ist nicht vorgesehen.
Kinder und mitversicherten Partner sind von dem eventuell anfallenden Zusatzbeitrag ausgenommen. Auch Sozialhilfeempfänger, Bezieher einer Grundsicherung und Heimbewohner, die ergänzende Sozialhilfe bekommen, müssen einen möglichen Zusatzbeitrag nicht selbst bezahlen. Diesen übernimmt das Grundsicherungs- bzw. das Sozialamt. Für ALG-II-Bezieher wird der Zusatzbeitrag in Härtefällen von der Bundesagentur für Arbeit übernommen.
Verlangt eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag haben Versicherte ein Recht auf Sonderkündigung. Jede Kasse muss ihre Versicherten spätestens einen Monat, bevor sie den Zusatzbeitrag erhebt, auf das Sonderkündigungsrecht aufmerksam machen.
Das Sonderkündigungsrecht setzt die übliche achtzehnmonatige Mindestbindung nach Beitritt zu einer Krankenkasse außer Kraft. Somit können auch Versicherte kündigen, die erst kürzlich Mitglied in einer anderen Kasse geworden sind. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Wer im Januar kündigt, kann zum 1. April in die neue Kasse wechseln. Während der Kündigungsfrist muss der Zusatzbeitrag nicht bezahlt werden. Wer allerdings einen Wahltarif bei seiner Krankenkasse abgeschlossen hat, dem steht kein Sonderkündigungsrecht zu.
Da inzwischen zahlreichen Krankenkassen ankündigt haben, einen Zusatzbeitrag erheben zu müssen, kann es allerdings auch passieren, dass die neu gewählte krankenkasse ebenfalls nach einiger Zeit einen Zusatzbeitrag verlangt.
Quellen: Pressemitteilung der UPD vom 26.01.2010, http://www.bmg.bund.de
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Email-Adresse: koeln@upd-online.de
Telefon: 0221 / 47 40 555
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UPD - Beratungsstelle Witten
Annenstraße 114a
58453 Witten
Email-Adresse: witten@upd-online.de
Telefon: 02302 / 39 288-0
Träger: Die Paritätische | Förderverein für soziale Arbeit Ennepe-Ruhr/Hagen e. V.
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Loher Str. 7
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Tel.: 0202/7591939
Fax: 0202/2822-490
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